Gewaltfreie Kommunikation
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Siebter Termin: Die Gewaltfreie Kommunikation
Ich schilderte der Klientin, dass sich die Gewaltfreie Kommunikation nach Rosenberg bei einem Interessenkonflikt gut bewährt hat. (Eurich 2008, Scherer 2014) Schon wenn nur sie sich an die Regeln der Gewaltfreien Kommunikation halte, eskaliere der Interessenkonflikt normalerweise nicht. Allerdings müsse man den anderen ausreden lassen und so lange zuhören, wie er etwas zu sagen habe.
Es gibt nur vier einfache Regeln, an die sie sich bei einem Konflikt halten sollte:
- Beobachtung schildern (Ganz konkrete Beispiele, „Immer“ und „nie“ ist verboten.)
- Eigenes Gefühl nennen („Ich habe mich geärgert!“, nicht: „Du bist…!“)
- Eigenes Bedürfnis vorbringen („Mich stört daran…“, nicht: „Kannst Du nicht endlich mal…!“)
- Konkrete Bitte nennen (Dabei nicht vom Partner erwarten, dass der schon wisse, was gewünscht ist. „Wenn er mich liebt, muss er doch merken, was ich will!“ funktioniert nicht.)
Die Bitte darf vom Partner auch abgelehnt werden, das ist nach den Regeln der Gewaltfreien Kommunikation zulässig. Dann muss allerdings von beiden nach einer anderen Lösung gesucht werden.
Wir haben dann das Vorgehen an einem Beispiel geübt:
B: Bitte versuchen Sie folgenden Satz gewaltfrei umzuformulieren: „Immer liegen Deine Stinkesocken im Bad rum! Du bist und bleibst ein Schlamper!“ Fangen Sie damit an, Ihre Beobachtung zu schildern, ganz konkret.
K: In der letzten Woche lagen drei Mal Deine getragenen Socken im Bad, nachdem Du ins Bett gegangen bist.
B: Gut! und jetzt Ihre Gefühle dazu
K: Darüber habe ich mich geärgert!
B: Ja, genau! Und warum haben Sie sich geärgert?
K: Weil ich am nächsten Morgen schon vor dem Frühstück von Deinen Socken begrüßt wurde.
B: Das ist nicht besonders appetitlich, das stimmt. Und was ist Ihre Bitte?
K: Würdest Du bitte Deine Socken abends in den Wäschepuff räumen?
B: Berechtigte Bitte, finde ich. Aber wenn er das nicht will?
K: Dann weiß ich auch nicht weiter.
B: Dann lassen Sie ihn doch einen Vorschlag machen, wozu er bereit ist!
K: Hast Du einen anderen Vorschlag, wie mein Bedürfnis nach Duftfreiheit am Morgen befriedigt werden kann?
B: Sehr schön! Wenn Sie den Ausgangssatz gesagt hätten, was glauben Sie, hätte er geantwortet?
K: Du mit Deinem Aufräumfimmel gehst mir auf den Geist!
B: Das wäre bestimmt in einen destruktiven Streit ausgeartet, und hätte nicht zu einer Lösung geführt. So müssen weder Sie sich aufregen, noch hat er Gelegenheit, den „Brüllaffen“ zu spielen.
Ich sagte ihr dann auch noch, dass sie die Gewaltfreie Kommunikation sehr gut mit ihren Mitarbeitern anwenden könne, wenn es da wieder einmal zu einem Konflikt käme. Gewaltfrei hieße ja nicht, dass man alles hinnehmen würde, man setzt gewaltfrei sehr gut seine eigenen Interessen durch. Wir vereinbarten, dass sie diese Technik in der Firma als Experiment anwenden wird.
Sie versicherte mir noch einmal, dass sie nun in der Lage sei, sich gegenüber ihrem Partner durchzusetzen, der Termin sei schon in ihrem Kalender reserviert. Wir vereinbarten, dass sie mich in einer Woche anrufen würde, um zu berichten, wie das Gespräch mit ihrem Partner gelaufen sei. Ich versicherte ihr noch einmal, dass sie mich bei Fragen oder Schwierigkeiten jederzeit anrufen könne.
Der nächste Beitrag, die Überprüfung der Zielerreichung, folgt am 24.06.2016